Diese Bezeichnung (vom Verband "Titel" genannt) habe ich - nach  sechsmonatiger autodidaktischer Prüfungsvorbereitung  und 9-monatigem Prüfungsprozedere -  aufgrund  eines Leistungsnachweises, zusammengesetzt aus:

  • 4-stündiger Klausur, bestehend aus einem Berechnungsteil, schriftlicher Beantwortung von Fragen zur Astronomie, Geschichte und Kalenderwissen
  • 1-stündiger mündlicher Prüfung mit Fragen zu Horoskopen
  • einer supervidierten Beratung
  • Verfassen einer Hausarbeit im Sinne einer Biografiearbeit
  • abschließendem Kolloquium

erworben.

 

Aus mehreren Gründen war für mich persönlich die Mitgliedschaft im DAV nicht mehr tragbar.

 

Da mittlerweile in einem sozialen Netzwerk seitens Verbandsfunktionären öffentlich darüber diskutiert wurde, Mitgliedern, die den Verband verlassen haben, das Recht auf diese  Bezeichnung abzusprechen, habe ich entschieden, diese nicht mehr zu führen.

 

Bereut habe ich es nie, die DAV-Prüfung abgelegt zu haben,  war sie doch gerade  für mich als Autodidaktin eine Standortbestimmung meiner Kenntnisse  sowie   Ansporn und Grundlage, mich in andere Richtungen weiter zu  entwickeln  und auf anderen, für mich  fruchtbareren  Wegen  zu gehen.

 

Statt meine Zeit  in  verbandsinterne Auseinandersetzungen zu investieren,  konnte ich  diese für mich nutzbringender im Sinne von international anerkannten Weiterbildungen gestalten. Den nicht unerheblichen Mitgliedsbeitrag, der für mich keine adäquate Gegenleistung erkennen ließ, kann ich sinnvoller investieren.  Kosten für Prüfung, berufsbezogene Handouts, Eintrag in die Beraterliste etc. sind nicht im Jahresbeitrag enthalten.

 

Trotzdem stellt sich die Frage, was solch einen Verein, der die Bezeichnung Verband im Namen führt, jedoch kein Verband, sondern ein eingetragener Verein  ist, zu der Überlegung veranlasst, Leistungen abzuerkennen, die nachweislich erbracht wurden.

 

Rechtlich wäre dieses Vorgehen wahrscheinlich nicht haltbar, entzieht sich für mich auch jeder Logik, spricht aber für sich.

 

 

 

 letzte Änderung: 22.05.2013